AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltung der AGB´s
Für alle Aufträge an die Textgrafikwerkstatt (Jana Wieduwilt) gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
2. Angebote / Vertragsabschluss
2.1 Jegliche, auch die teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Entwurfsvorstellungen), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
2.2 Die Textgrafikwerkstatt (Jana Wieduwilt) wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Informationen und sonstige für die Leistung wesentliche Daten zur vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
2.3 Falls keine schriftlichen Bestätigung vorliegt kann eine Auftragserteilung auch durch andere eindeutige Handlungen des Kunden erfolgen, beispielsweise die Annahme der Entwürfe oder die zielgerichtete Mitarbeit des Kunden an entsprechenden Arbeiten. Gibt es keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der Textgrafikwerkstatt (Jana Wieduwilt), die der Kunde nach üblichen Rechtsverständnis nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichen.
3. Abwicklung von Aufträgen
3.1 Basis der Arbeit der Textgrafikwerkstatt (Jana Wieduwilt) bildet die mündliche oder schriftliche Unterrichtung über die Wünsche und Vorgaben des Kunden. Sie ist die verbindliche Arbeitsgrundlage.
3.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.
3.3. Soweit die Textgrafikwerkstatt (Jana Wieduwilt) dem Kunden unter Angabe einer angemessenen Frist Entwürfe und/oder Testversionen für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten diese nach Ablauf der Frist als genehmigt, soweit der Textgrafikwerkstatt (Jana Wieduwilt) keine Korrekturwünsche vorliegen. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Kann ein Auftrag mangels Mitwirkung des Kunden nicht komplett ausgeführt werden, behält sich die Textgrafikwerkstatt (Jana Wieduwilt) vor, dem Kunden eine dem bisherigen Arbeitsaufwand angemessene Teilrechnung zu stellen.
3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Texdtgrafikwerkstatt (Jana Wieduwilt) nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Texte, Grafiken oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.
3.5. Mit der mündlichen oder schriftlichen Freigabe bzw. Weiterleitung der Daten an eine Druckerei werden die Arbeiten vom Auftraggeber akzeptiert, etwaige inhaltliche oder grafische Fehler gehen zu Lasten des Auftraggebers. Mängel an Teilen gelieferter Printprodukte berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.
3.6 Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
3.7 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit Ausdrücklich die entsprechende Vollmacht.
4. Lieferung, Lieferfristen
4.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
4.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.3. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Textgrafikwerkstatt (Jana Wieduwilt) alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.
5.2 Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, so nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
5.3 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.
6. Nutzungsrechte
6.1 Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.
6.2 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 6.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
6.3 Die Textgrafikwerkstatt (Jana Wieduwilt) erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung: Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie: - außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung)und/oder - nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/oder - in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung) und/oder - Einsatz in anderen Werbeträgern, berechnet die Agentur ein zusätzliches Nutzungshonorar zu der ursprünglichen vertraglichen Vergütung.
6.4 Die Textgrafikwerkstatt (Jana Wieduwilt) ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu kennzeichnen und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen. (Referenzen)
7. Gewährleistung, Haftung
7.1 Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
7.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
7.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haften wir für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.
8. Sonstiges
Sollten einzelne Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder nichtig sein, behalten die restlichen Punkte ihre Wirkung.
9. Gerichtsstand, anwendbares Recht
9.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Senftenberg.
9.2 Es gilt deutsches Recht.
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